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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungen, IT-Leistungen und Software von SoftUp.

Fassung vom 3. November 2026
Auf dieser SeiteFür welche Verträge gelten diese Bedingungen?Angebot und AuftragPreise und ZahlungLieferung und InstallationSoftware und NutzungsrechteEntwicklung, Werkleistungen und AbnahmeMängel, Haftung und digitale ProdukteVerbraucherverträgeVertragsende und vertrauliche DatenAnwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für welche Verträge gelten diese Bedingungen?

Diese Bedingungen gelten für Lieferungen, IT-Dienstleistungen, Werkleistungen und Softwareüberlassungen der SoftUp Biederbeck & Warmann GbR, wenn sie bei Vertragsschluss einbezogen werden. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang. Das Angebot beschreibt die konkret geschuldete Leistung.

2. Angebot und Auftrag

Über diese Unternehmenswebsite können Sie sich informieren und Kontakt aufnehmen. Ihre Anfrage dient der Abstimmung. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Für die Zusammenarbeit halten wir insbesondere Leistungsumfang, Termine, Vergütung und Ansprechpartner im Angebot oder in der Auftragsbestätigung fest.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben. Versand-, Reise- und weitere Nebenkosten teilen wir vor Vertragsschluss mit, soweit sie anfallen. Abschlagszahlungen richten sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen. Für Fälligkeit, Verzug und Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Lieferung und Installation

Lieferumfang, Zielsystem und Installationsarbeiten ergeben sich aus dem Auftrag. Bitte stellen Sie uns die vereinbarten Zugänge, Systeminformationen und einen Ansprechpartner für die Abstimmung bereit. Vor einem Eingriff stimmen wir ab, wer die Datensicherung übernimmt. Wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, stimmen wir Umfang, Kosten und Auswirkungen auf den Termin mit Ihnen ab.

5. Software und Nutzungsrechte

Welche Programme, Versionen, Nutzungsarten und Lizenzzahlen Sie erhalten, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Bei Drittsoftware weisen wir vor Vertragsschluss auf die einschlägigen Lizenzbedingungen hin. Gesetzliche Nutzungsbefugnisse, insbesondere das Recht auf eine erforderliche Sicherungskopie, bleiben gewahrt. Bei Individualsoftware vereinbaren wir Nutzungsrechte, Quellcodeübergabe, Dokumentation und Pflege im Auftrag.

6. Entwicklung, Werkleistungen und Abnahme

Bei einer vereinbarten Werkleistung dienen Leistungsbeschreibung und vereinbarte Prüfkriterien als Grundlage der Abnahme. Nach Fertigstellung erhalten Sie Gelegenheit zur Prüfung. Für Abnahme und Abnahmefiktion gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 640 BGB. Bei laufenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen richtet sich die Vergütung nach dem vereinbarten Umfang oder Zeitaufwand.

7. Mängel, Haftung und digitale Produkte

Bei Mängeln stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu. Eine Beschreibung des Fehlers und der Umstände hilft uns bei der Bearbeitung. Für die Haftung und die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte oder Waren mit digitalen Elementen gelten auch die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bereitstellungs- und Aktualisierungspflichten.

8. Verbraucherverträge

Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Wir informieren Verbraucher vor ihrer Vertragserklärung über ein bestehendes Widerrufsrecht und stellen ihnen in diesem Fall die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Greift eine gesetzliche Ausnahme, informieren wir darüber, soweit dies vorgeschrieben ist. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9. Vertragsende und vertrauliche Daten

Die Laufzeit und eine gegebenenfalls vereinbarte Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen. Bei Vertragsende geben die Parteien zur Nutzung überlassene Geräte und Unterlagen nach Maßgabe der Vereinbarung zurück und stimmen die Übergabe von Kundendaten ab. Vertrauliche Informationen verwenden die Parteien zur Durchführung des Auftrags. Bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag schließen sie die erforderliche Vereinbarung.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Verbraucher behalten den Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats, soweit diese anwendbar sind. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für die Folgen unwirksamer AGB-Bestimmungen gilt § 306 BGB.

SoftUp Biederbeck & Warmann GbR

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